FAQ
Dieses FAQ hilft dir bei den ersten Fragen rund um dein Studium mit Beeinträchtigung am KIT. Es richtet sich an Studierende, die ihr Studium neu beginnen, sowie an Studierende, die erst im Studienverlauf eine Diagnose erhalten haben.
Die Antworten sollen dir helfen, einen ersten Überblick zu bekommen.
Soll ich einen Nachteilsausgleich beantragen? Was würde es mir bringen?
Nachteilsausgleiche soll Chancengleichheit anstreben, indem sie bestehenden Barrieren entgegenwirken.
Mögliche Maßnahmen sind z. B. verlängerte Bearbeitungszeiten, separate Prüfungsräume, technische Hilfsmittel oder angepasste Prüfungsformate. Meist betrifft es Prüfungen, auch Labor, Haus- und Abschlussarbeiten, Exkursionen und weitere Formate der Leistungserbringung.
Studien- und Prüfungsleistungen sind in gleichwertiger Qualität zu erbringen, werden jedoch in der Form flexibel angepasst. Die Ausgestaltung ist individuell, situationsgebunden und wird für jeden Einzelfall geprüft.
Hinweis: Es gibt einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilausgleich, es gibt jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Hier ist Spielraum zu (Ver)Handlung. Der Prüfungsausschuss entscheidet und optimalerweise ist dabei der beeinträchtigungsbedingte Bedarf der Studierenden die Maßgabe.
Hinweis: Viele Studierende verzichten aus Scham oder Angst vor Diskriminierung auf ihren Anspruch. Studien zeigen jedoch, dass Studierende, die qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen, ihre Belange überdurchschnittlich gut durchsetzen können. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, frühzeitig Kontakt zur Behindertenbeauftragten aufzunehmen.
Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
Wenn eine Beeinträchtigung zu Barrieren im Studium führt, können Studierende über einen Antrag auf Nachteilausgleich die Anpassung von Rahmenbedingungen beantragen. Eine Studienerschwernis aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigung muss belegt und plausibel nachvollziebar dargestellt werden.
Hinweis: Nicht jede Beeinträchtigung führt zwangsläufig zu Barrieren. Diese sind abhängig von der individuellen Ausprägung der Beeinträchtigung, vom Umgang des Menschen mit der eigenen Beeinträchtigung, individuellen Arbeitstechniken etwa und von der gewählten Fachrichtung. Das Gesamtbild gilt es in der Antragstellung deutlich zu machen.
Hinweis: Ein Unfall, eine Verletzung oder eine spontane Erkrankung gelten nicht als "Beeinträchtigung". Einer Beeinträchtigung setzt voraus, dass alle Kriterien der gesetzlichen Definition erfüllt. sind. Studierende können unabhängig davon mit ihrer Fakultät sprechen und Lösungen für Akutsituationen erfragen. Wir sprechen bei solchen Anpassungen dann nicht von einem "Nachteilsausgleich" aufgrund einer Beeinträchtigung.
Welche Unterlagen werden benötigt, um einen Nachteilsausgleich (NTA) zu beantragen?
Studierende am KIT stellen einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät. Dieser Antrag wird ergänzt durch ein Attest oder ein entspechend aussagefähiges Dokument, das kann ein Schwerbehindertenausweis sein, falls vorhanden, Die Beantragung der erforderlichen Anpassungen betrifft die Rahmenbedingungen, nicht die zu prüfenden Inhalte.
Im Antrag sollen Barrieren verständlich und für medizinische Laien nachvollziehbar erläutert werden.
Zu fakultätsinternen Anforderungen und Details in den Abläufen der Antragstellung beraten die ausgewiesenen Stellen innerhalb der Fakultät. Ansprechpersonen und Informationen variieren. Daher sind diese am besten aktuell auf den Webseiten der Fakuläten zu recherchieren.
Der Prüfungsausschuss prüft individuell und entscheidet über den Antrag. Ein schriftlicher Bescheid geht an die Studierenden. Du informierst persönlich Prüfende mit diesem Bescheid frühestmöglich vor einer Prüfung, damit Prüfende der Fakultät die Rahmenbedingungen organisieren können und so den Nachteilsausgleich umsetzen. (*Ausnahme Fakultät für Wirschaftswissenschaften: Dort organisiert das Prüfungssekretariat zentral auf deine Information hin die genehmigten Anpassungen mit den Prüfenden).
Hinweis: Alle Stellen sind zur Vertraulichkeit im Umgang mit den Angaben und Daten der Antragstellenden verpflichtet. Du darfst und solltest also immer aktiv nachfragen, wenn es zu Verzögerungen oder Problemen kommt.
Der Nachteilsausgleich enthält Name und Matrikelnummer des Studierenden, Studienfach, Semester, Benennung und Begründung des Bedarfs, die Erläuterung der Symptome und deren Auswirkung auf das Studium bzw. die Erbringung der Prüfungsleistung. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung des NTA sind hilfreich, denn Betroffene kennen ihren Bedarf am besten. Eine Nennung der Diagnose ist nicht erforderlich, jedoch müssen die Auswirkungen der Behinderung/chronischen Krankheit auf das Studium so dargestellt werden, dass medizinische Laien den Bedarf nachvollziehen können. Studierende mit Beeinträchtigung reichen den Antrag ergänzt durch ein fachärztliches Attest/Gutachten beim jeweiligen Prüfungsausschuss der Fakultät ein.
Für genauere Informationen kannst du dieses Merkblatt durchlesen.
Was muss das Attest für Nachteilsausgleich enthalten?
Das Attest wird von einem Facharzt/Psychotherapeuten ausgestellt und enthält:
- Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Diagnose (freiwillig) bzw. Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung (chronische Erkrankung oder Behinderung)
- Bestätigung, dass die Beeinträchtigung längerfristig besteht
- Erklärung, wie sich die Beeinträchtigung konkret auf Studium und Prüfungen auswirkt (z. B. Aufmerksamkeit, Belastbarkeit, Zeitbedarf, Nebenwirkungen Medikamente, regelmässige Arzttermine usw.)
- Darstellung der daraus entstehenden Nachteile gegenüber anderen Studierenden
- Empfehlung möglicher Nachteilsausgleichsmaßnahmen, (z. B. mehr Bearbeitungszeit, Pausen, anderer Prüfungsmodus)
Das Attest muss medizinisch bestätigen, dass eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt und verdeutlichen, warum ein bestimmter Nachteilsausgleich bei Prüfungen nötig ist.
Was ist das ACCESS@KIT? Wie kann es mir helfen?
Das ACCESS@KIT ist das Zentrum für digitale Barrierefreiheit und assistive Technologien des KIT. Es unterstützt Studierende und Studieninteressierte mit Sehbehinderung oder Blindheit in allen Studiengängen am KIT.
Das interdisziplinäre Team entwickelt kontinuierlich individuelle und innovative Lösungen, um ein barrierefreies Studium zu ermöglichen, besonders in MINT-Fächern wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.
ACCESS@KIT unterstützt Studierende in enger Zusammenarbeitet mit der Behindertenbeauftragten zum Beispiel bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen. Dafür wurden gemeinsam separate Formulare entwickelt.
Bitte wende dich spätestens mit Studienstart an ACCESS und an die Behindertenbeauftragte um einen reibungslosen Start ins Studium möglich zu machen.
Studierende können vor Ort auf eine breite Ausstattung moderner Hilfsmittel zugreifen. Sie erhalten Zugang zu Netzwerken sowie Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Betroffenen. Mitarbeitende schauen mit dir gemeinsam auf deine Arbeitestechniken. Begleitend zum Studium werden Lehrmaterialien und Klausuren für die einzelnen Studierenden barrierefrei gestaltet.
Ziel ist es, ein selbstbestimmtes und inklusives Studium zu ermöglichen und den Übergang in das Berufsleben zu unterstützen.
Zusätzlich arbeitet ACCESS@KIT gemeinsam mit dem Lehrstuhl „Informatik-Systeme für sehgeschädigte Studierende“ an der Entwicklung neuer assistiver Technologien und Forschung zu barrierefreien Zugängen im Studium. Das erarbeitete Wissen wird zudem regelmäßig über Veranstaltungen, die Website und verschiedene Projekte an externe Einrichtungen weitergegeben.
Was machen die Eingliederungshilfe und die Studienassistenz?
Eine persönliche Studienassistenz unterstützt bei Mitschriften, Mobilität auf dem Campus und Organisation. Sie wird über die Eingliederungshilfe finanziert und von den Studierenden selbst organisiert und beantragt.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Für Studierende umfasst sie je nach Behinderungsart u. a. technische Ausstattung, Stundenvergütung für Begleitkräfte, Beförderungskosten und Lernmaterial. Die Leistungen sollten so früh wie möglich beantragt werden, damit sie zu Studienbeginn zur Verfügung stehen. Zuständig sind in der Regel das Sozialamt oder überörtliche Sozialhilfeträger.
Wann und wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
Eine Beurlaubung vom Studium kann aus wichtigen Gründen beantragt werden und muss online im Campus Management mit entsprechenden Nachweisen eingereicht werden. Der Antrag sollte im Rückmeldezeitraum oder spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden (bei späterem Grund innerhalb von zwei Wochen).
Mögliche Gründe sind z. B. Krankheit, freiwilliges Praktikum, Auslandsstudium, Freiwilligendienst, Mutterschutz/Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Gründung eines Start-ups oder andere wichtige Gründe.
Auch im Urlaubssemester müssen Semesterbeiträge bezahlt werden. Beurlaubte Studierende dürfen meist keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine Studienleistungen erbringen, Prüfungen teilweise schon (Ausnahmen z. B. bei Elternzeit oder Pflege).
Eine Beurlaubung kann Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld oder Aufenthaltstitel haben.
Hinweis: Studierende mit Beeinträchtigung können mit Attest aus dem laufenden Semester heraus noch ein Urlaubssemester beantragen. Das hilft bei Akutsituationen oder Destabilsierung des Krankheitsverlaufs.
Hinweis: In der Regel dauert eine Beurlaubung maximal zwei Semester. Die zeitliche Begrenzung gilt nicht für Studierende mit Beeinträchtigung. Zu beachte ist, es muss die Prognose einer positiven Entwicklung des Studienverlaufs in Aussicht stehen.
MINT-Kolleg-Kurse
Länger Studieren - Workload reduzieren
Ja. Du hast die Möglichkeit länger zu studieren. Ein Studium mit Beeinträchtigung dauert im Durchschnitt länger.
Eine individuelle gute Studienorganisation hilft dabei, das Studium flexibler zu gestalten. Damit lässt es sich an beeinträchtigungsbedingte Erfordernisse anpassen. Alle Studierenden haben die Möglichkeit, nach Erreichen der maximalen Studienzeit einen Härtefallantrag bei ihrer Fakultät zu stellen. Auf der Grundlage einer nachgewiesenen Beeinträchtigung und eine positiven Prognose für die Beendigung des Studiums wird i.d.R. verlängert.
Hintergrund: Laut der bundesweiten Studierendenbefragung „beeinträchtigt studieren (best3)“ des Deutschen Studierendenwerks (2023) erwerben Studierende mit Beeinträchtigung im Schnitt 17 ECTS-Punkte pro Semester, Studierende ohne Beeinträchtigung 19 ECTS-Punkte. Das bedeutet, dass Studierende mit Beeinträchtigungen strukturell länger brauchen, um denselben Studienumfang zu absolvieren. Zudem haben über 20 % der Studierenden mit Beeinträchtigung ihr Studium mindestens einmal unterbrochen, gegenüber nur 9 % bei Studierenden ohne Beeinträchtigung."
Arten von anerkannten Beeinträchtigungen
Laut beeinträchtigt studieren – best3 werden folgende Beeinträchtigungsarten differenziert:
- Psychische Erkrankung (z. B. Depressionen, Angststörungen)
- Chronische Erkrankung (z. B. Stoffwechsel-, Autoimmun-, Krebs-, Organ-, Schmerzerkrankungen)
- Gleich schwere Mehrfachbeeinträchtigung
- Teilleistungsstörung (z. B. Legasthenie, ADHS)
- Andere Beeinträchtigung
- Bewegungsbeeinträchtigung
- Sehbeeinträchtigung
- Hörbeeinträchtigung
Daneben existieren weitere ebenfalls gängige Einordnungen.
Entsprechend der aktuell geltenden Definition von Behinderung orientiert sich der Fokus weg von der defizitären Zuweisung einer Behinderung. Er richtet sich auf die Barrieren, die in einer Gesellschaft die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen verhindernn oder erschweren. Diese Barrieren gilt es abzubauen. Teilhabe ist Menschenrecht, die Rechte von Menschen mit Behinderung wurden auf diese Weise gestärkt.
Auch Neurodivergenzen, etwas Autismus, ADHS/ADS, Legasthenie und Tourette sind als Behinderung anerkannt. Menschen mit diesen Diagnosen werden häufig durch zum Beispiel auftretende Kommunikations- und Organisationsprobleme an der Teilhabe gehindert.
Hinweis: 31 % der beeinträchtigten Studierenden haben mehrere Beeinträchtigungen gleichzeitig. 56 % der studienerschwerenden Beeinträchtigungen sind für andere nicht wahrnehmbar.
Muss ich mich outen?
Studierende mit Beeinträchtigung oder Behinderung stehen häufig vor der Frage, ob sie sich im Studium „outen“ müssen. Die Antwort lautet, grundsätzlich: nein. Das ist eine persönliche Entscheidung. Bei Antragstellungen auf Support lautet die Antwort: ja, gegenüber den zuständigen Stellen wie dem Prüfungsamt oder den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit. Die Offenlegung ist Voraussetzung, um einen Nachteilsausgleich beantragen zu können. Dafür musst du die durch deine Beeinträchtigung verursachten Barrieren und deren Auswirkungen detailliert erläutern. Die individuellen Barrieren müssen verstanden werden, um Rahmenbedinungen hilfreich anzupassen zu können. Der Vorteil für dich im Studium ist: Du kannst Unterstützung bekommen, du nimmst deine Rechte wahr und ein Nachteilsausgleich kann umgesetzt werden. Hinweis: Deine Daten müssen streng vertraulich behandelt werden.
Gegenüber Kommiliton:innen oder Dozierenden zum Beispiel musst du dich nicht „outen“. Es kann jedoch hilfreich und entlastend sein, prüfe das für dich, zum Beispiel mit dem Tool "Sag ich's, sag ich's nicht."
Es empfiehlt sich, die eigene Positon zu reflektieren und sich eine Strategie anzueigenen, auch abhängig sicherlich von der individuellen Ausprägung der Beeinträchtigung und den Auswirkungen auf Studium und Beruf.